Ich brauche jetzt Schutz vor häuslicher Gewalt

Hilfe der Polizei

Wenn Sie von Gewalt bedroht sind oder sich in akuter Gefahr befinden:

  • Sie können sich mit einem Telefon in ein Zimmer einschließen und den kostenfreien Notruf anrufen: Telefon 110
  • Sie können die Wohnung verlassen, bei Nachbarn klingeln und von dort die Polizei rufen.

Telefon Polizei 110
Telefon Notruf 112
Telefon ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117

Wenn die Polizei da ist:

  • Sie haben das Recht, alleine mit einer Polizeibeamtin zu sprechen.
  • Beschönigen Sie die Situation nicht.
  • Sprechen Sie genau die Gewalthandlungen an, die Ihnen zugefügt wurden.
  • Berichten Sie der Polizei auch von zurückliegenden Gewalterfahrungen oder Ihren Befürchtungen vor weiteren Gewalttätigkeiten.
  • Benennen Sie nach Möglichkeit Zeuginnen und Zeugen.
  • Schützen Sie durch Ihre Aussage sich und Ihre Kinder.

Die Polizei hat die Möglichkeit, den gewalttätigen Mann bis zu 14 Tage aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen. polizeiliche Krisenintervention und polizeilicher Wohnungsverweis

Sie können die Polizei auch bitten, Sie mitzunehmen und zu einer Freundin oder in ein Frauenhaus zu bringen. Nehmen Sie Ihre Kinder mit.

Nach der Misshandlung

Gehen Sie zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt:

Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt ein Attest (gebührenpflichtig) über Ihre Verletzungen ausstellen. Sprechen Sie offen über die erlebte Gewalt, Ausreden helfen nicht weiter.

Lassen Sie sich beraten:

Gewalt gegen Frauen ist grundsätzlich eine Straftat.

In unserer Fachberatungsstelle können Sie Informationen erhalten, wenn Sie bei der Polizei eine Strafanzeige stellen wollen und wenn Sie Fragen haben zum Vorgehen der Polizei und dem Verfahren bei Gericht. Wir informieren Sie auch gerne über die Schutzmöglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes, wie z. B. eine gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung an Sie alleine oder ein Kontaktverbot für den gewalttätigen Partner. Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich.

Ich brauche einen Termin zur Beratung

Schutz und Hilfe im Frauenhaus

Das Frauenhaus Reutlingen ist eine geschützte Wohnmöglichkeit auf Zeit. Gewaltbetroffene Frauen finden im Frauenhaus Unterstützung in allen Fragen des weiteren Lebens. Sie können auch Ihre Kinder mitbringen. Der Aufenthalt ist freiwillig.

Wir begleiten Sie dabei, sich ein selbstbestimmtes Leben frei von Gewalt aufzubauen. Die Adresse des Frauenhauses ist zu Ihrem Schutz anonym.

Um auch Frauen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen sowie Frauen mit Kindern mit Behinderungen Schutz und bedarfsgerechte Unterstützung bei häuslicher Gewalt zugänglich zu machen, kann der Verein auch Schutz in einer barrierearmen Zufluchtswohnung bieten. Bitte sprechen Sie uns an!

Wenn Sie befürchten, dass die Flucht in ein Frauenhaus Ihre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gefährden könnte, können wir Sie in Ruhe über die Rechtslage informieren. Ein Wohnungsverweis gefährdet in keinem Fall Ihre Aufenthaltserlaubnis.

Sie erreichen uns

Montag – Freitag von 9.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag, Sonntag und feiertags von 11.00 – 14.00 Uhr
unter der Telefonnummer: 07121 – 300 778
per E-Mail:

Wenn wir nicht persönlich erreichbar sind, gibt ein Anrufbeantworter Auskunft, wann wir wieder für Sie erreichbar sind. In Zeiten, in denen wir nicht erreichbar sind, können Sie die Polizei rufen: Telefon 110

Aufnahme im Frauenhaus

Bei einem telefonischen oder persönlichen Gespräch klären wir, ob wir Sie und Ihre Kinder aufnehmen können. Wenn es einen freien Platz gibt, vereinbaren wir mit Ihnen einen Treffpunkt in Reutlingen und holen Sie dort ab. Wenn Sie die Wohnung nicht verlassen können, müssen Sie die Polizei zu Hilfe rufen. Sie sorgt dafür, dass Sie die Wohnung mit Ihren Kindern sicher verlassen können. Telefon 110

Wenn es keinen freien Platz gibt

Nicht immer gibt es einen freien Platz. Dann unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer Unterkunft in einem anderen Frauenhaus. Sie können auch selbst in anderen Frauenhäusern in Baden-Württemberg oder in ganz Deutschland nach einem Platz fragen. Nutzen Sie die Links:

Frauenhaussuche in Baden-Württemberg

Frauenhaussuche in Deutschland

Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen können Sie an allen Tagen und rund um die Uhr für ein Beratungsgespräch erreichen. Die Beratung ist in 18 Sprachen und auch in Gebärdensprache oder Brailleschrift möglich.

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 116 016, www.hilfetelefon.de

Vorbereitungen:

  • Sprechen Sie nur mit wenigen vertrauens­vollen Per­sonen über Ihren Entschluss, in ein Frauen­haus zu gehen. Erzäh­len Sie dies niemals der Person, die Sie bedroht!
  • Hinterlassen Sie keine Spuren (Zettel, Notizen, Telefonnummern usw.), die Ihren neuen Aufenthaltsort verraten könnten.
  • Packen Sie vorsorglich eine Notfall-Tasche mit wichti­gen Unter­lagen, Klei­dung, Medika­menten usw. und stellen Sie diese Tasche bei einer Freundin, Nachbarin oder Bekannten für später ab.
  • Nach der Flucht sollten Sie so schnell wie möglich Ihre SIM-Karte im Handy wechseln.
  • Zögern Sie im Notfall nicht, die Polizei zu rufen!

Was soll ich ins Frauenhaus mitnehmen?

Check­liste als PDF

Was brauchen Sie für sich:

  • Kleidung
  • Hygiene-/Kosmetikartikel
  • Ausweis/Pass, Aufenthaltserlaubnis
  • Versichertenkarten der Krankenkasse
  • Impfpässe, Untersuchungsbefunde, ärztliche Atteste
  • Medikamente
  • Bankkarte/Kreditkarte, Bankunterlagen, Kontoauszüge der letzten Monate, Kreditverträge
  • Bargeld (wenn möglich)
  • wichtige Briefe von Rechtsanwälten, Gericht
  • Adressbuch
  • Handy/Laptop und Ladekabel
  • Handyvertrag
  • Führerschein, eigenes Auto und die Autoschlüssel
  • Heiratsurkunde, Familienstammbuch
  • Wohnungsschlüssel und evtl. Mietvertrag
  • Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag, Sozialversicherungsnachweis, Steuer- Identifikationsnummer (Steuer-ID)
  • evtl. Rentenbescheid
  • sonstige wichtige Papiere wie Schulzeugnisse, Ausbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse
  • Unterlagen vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit etc.
  • Unterlagen zu Versicherungen wie Verträge und Schriftverkehr
  • evtl. Unterlagen über gemeinsamen Immobilienbesitz wie Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Kreditverträge
  • wichtige persönliche Dinge wie Fotos, Schmuck, Tagebücher usw.
  • Lebensmittel

Was brauchen Sie für Ihre Kinder:

  • Kleidung für Ihre Kinder
  • Kinderwagen
  • Schulsachen und Sportsachen der Kinder
  • ein paar Lieblingsspielsachen der Kinder
  • Versichertenkarten der Krankenkasse für Ihre Kinder
  • Vorsorgeheft, U-Heft, Impfpässe, Untersuchungsbefunde, ärztliche Atteste
  • Medikamente
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Kinderausweise
  • Zeugnisse der Kinder
  • Unterlagen zu Kindergeld, Elterngeld

Checkliste zum Herunterladen/Ausdrucken

Hilfsangebote

Die Mitarbeiterinnen im Frauenhaus unterstützen und begleiten Sie

  • bei der Klärung notwendiger Maßnahmen für den Schutz und die Sicherheit für Sie und Ihre Kinder
  • bei der Verarbeitung Ihrer Gewalterfahrungen
  • bei der Klärung Ihrer finanziellen und rechtlichen Situation
  • beim Weg aus dem Kreislauf der Gewalt
  • beim Kontakt mit Behörden
  • bei der Klärung, wie Sie Ihr Leben nach dem Frauenhaus gestalten wollen
  • bei allen Fragen zu den Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf Kinder, bei Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht und bei allen Erziehungsfragen