Neue Studie der Universität Tübingen zu Femiziden: Schutzlücken gefährden Frauenleben

Die Studie „Femizide in Deutschland“ , durchgeführt vom Institut für Kriminologie der Universität Tübingen und dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen, hat nahezu alle versuchten und vollendeten Tötungsdelikte an Frauen aus dem Jahr 2017 ausgewertet. Von 197 bestätigten Tötungsdelikten wurden 133 als Femizide im weiteren Sinn eingeordnet. Mit großem Abstand am häufigsten waren sogenannte Partnerinnen- bzw. Ex-Partnerinnenfemizide: In über 80 Prozent der Fälle wurden Frauen von (Ex-)Partnern getötet – häufig im Zusammenhang mit Trennung und dem Verlust der Männer von Kontrolle über die Frauen. Besonders alarmierend: In fast 90 Prozent dieser Fälle ging bereits Gewalt in der Beziehung voraus. Dennoch hatten viele der betroffenen Frauen vor der Tat keinen Schutz in einem Frauenhaus gesucht oder Anzeige erstattet – oft aus Angst vor Eskalation oder weil Schutzmaßnahmen nicht ausreichend griffen. Die Studie dokumentiert zudem Fälle, in denen Platzmangel in Frauenhäusern, unterschätzte Gefährdungslagen oder Umgangsregelungen mit gemeinsamen Kindern den Schutz massiv beeinträchtigten.

Ergänzend zeigt der Monitor „Im Fokus: Femizide in Deutschland“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte, dass es in Deutschland bis heute keine einheitliche Definition und keine bundesweite Statistik zu Femiziden gibt. Für das Jahr 2024 wurden 827 Frauen und Mädchen als Opfer versuchter oder vollendeter Tötungsdelikte erfasst – mehr als zwei pro Tag. Die meisten Taten geschahen im sozialen Nahraum. Diese Datenlücken erschweren Prävention und widersprechen den Vorgaben der Istanbul-Konvention, zu deren Umsetzung Deutschland verpflichtet ist. Beide Publikationen fordern übereinstimmend eine bundesweit einheitliche Erfassung von Femiziden, verbindliche Standards für Gefährdungsanalyse und Hochrisikomanagement, bessere Schulungen von Polizei und Justiz zu Dynamiken häuslicher Gewalt, Reformen im Sorge- und Umgangsrecht mit klarer Priorität auf Gewaltschutz sowie einen bedarfsgerechten Ausbau und eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen.