Reform des Kindschaftsrechts: Mehr Schutz für Kinder und gewaltbetroffene Elternteile

Das Bundesministerium der Justiz hat im Mai 2026 einen überarbeiteten Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt. Der Entwurf enthält wichtige Verbesserungen für (Mit-)Betroffene häuslicher Gewalt: Erstmals soll häusliche Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht ausdrücklich und umfassend berücksichtigt werden.

Der Gesetzentwurf sieht mehrere Änderungen vor, die den Schutz von Kindern und gewaltbetroffenen Elternteilen verbessern sollen. Dazu gehören unter anderem eine gesetzliche Definition häuslicher Gewalt entsprechend der Istanbul-Konvention, die ausdrückliche Berücksichtigung miterlebter Gewalt bei der Beurteilung des Kindeswohls, die Möglichkeit, Umgangsrechte einzuschränken oder auszuschließen, wenn dies zum Schutz des gewaltbetroffenen Elternteils erforderlich ist, die Möglichkeit, soziale Trainingskurse und Gewaltpräventionsmaßnahmen anzuordnen, besondere Qualifikationsanforderungen für Umgangsbegleitungen sowie der Wegfall der bisherigen Vermutung, dass Umgang grundsätzlich dem Kindeswohl dient, wenn häusliche Gewalt vorliegt.

Kinder, die im Kontext häuslicher Gewalt aufwachsen, sind immer Mitbetroffene. Studien zeigen, dass diese Kinder häufig Augen- oder Ohrenzeug_innen der Gewalt werden. Viele geraten selbst in die Auseinandersetzungen hinein oder versuchen, den gewaltbetroffenen Elternteil zu schützen. Manche werden dabei selbst angegriffen. Die Folgen sind oft erheblich: Bereits das Miterleben von Gewalt stellt ein Entwicklungsrisiko dar. Kinder erleben die Bedrohung eines Elternteils häufig auch als Bedrohung ihrer eigenen Sicherheit. Angst, Unsicherheit und Belastungsreaktionen können weit über die eigentliche Gewaltsituation hinaus wirken. Umso wichtiger ist es, dass der neue Gesetzentwurf ausdrücklich festschreibt, dass zum Kindeswohl nicht nur der Schutz vor direkter Gewalt gegen das Kind gehört, sondern auch der Schutz vor miterlebter Gewalt.

In unserer Arbeit im Frauenhaus und in der Fachberatungsstelle erleben wir regelmäßig, dass Gewalt gegen Mütter nach einer Trennung über das Umgangs- und Sorgerecht fortgesetzt wird: Übergaben der Kinder oder Umgangskontakte werden nicht selten genutzt, um Kontrolle, Einschüchterung oder Bedrohungen aufrechtzuerhalten. Auch Kinder können während der Umgangszeiten weiteren Gefährdungen ausgesetzt sein.

Deshalb ist es entscheidend, dass Familiengerichte die Dynamiken häuslicher Gewalt konsequent in Sorge- und Umgangsverfahren berücksichtigen und den Schutz von Kindern und gewaltbetroffenen Elternteilen in den Mittelpunkt stellen.

Zum Weiterlesen:

Internationaler Kindertag: Kinder schützen heißt Gewaltschutz vor Sorge- und Umgangsrecht stellen)

Schutz nach häuslicher Gewalt: Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts