Inanspruchnahme von Frauenhaus und Frauenzentrum im Jahr 2025

Digitale Gewalt begegnet uns in unserer Arbeit zunehmend

Im Jahr 2025 fanden 26 Frauen und 28 Kinder Schutz in unseren Zufluchtsstätten. 75 Frauen wurden in der Fachberatungsstelle ambulant beraten. In 213 Beratungsgesprächen erhielten Betroffen und Multiplikator_innen telefonisch Unterstützung. 13 Frauen nutzten die E-Mail-Beratung. 12 Frauen mit 11 Kindern wurden im Anschluss an einen Frauenhausaufenthalt nachgehend begleitet. Digitale Gewalt ist dabei in immer mehr Fällen Teil der geschilderten Gewalterfahrungen. Sie setzt sich oft auch nach der Trennung fort. Betroffene berichten unter anderem von ständiger Kontaktaufnahme und Kontrolle über Messenger-Dienste, Beleidigungen und Bedrohungen in sozialen Netzwerken, dem Einfordern von Fotos oder Standortdaten der Kinder, Zugriff auf gemeinsame Accounts oder Cloud-Dienste und versteckter Überwachung durch technische Geräte (z. B. GPS-Tracker oder Smartphones). Die zunehmende Digitalisierung verändert die Anforderungen an Beratung und Schutz: Digitale Sicherheit wird zu einem festen Bestandteil der Beratung, Fachkräfte benötigen spezifisches Wissen zu technischen Risiken. Schutzkonzepte müssen digitale Bedrohungen mit einbeziehen. Und auch Kinder und Jugendliche sind betroffen; sei es direkt oder indirekt. Sie brauchen Unterstützung, um sich sicher in digitalen Räumen zu bewegen. In den meisten Fällen bleibt diese Gewaltform unsichtbar; die wenigsten Betroffenen bringen sie zur Anzeige. Gründe dafür sind Angst, Scham, bestehende Abhängigkeiten und ein Justizsystem, das Betroffene nicht ausreichend schützt und Täter kaum sanktioniert. Aktuell macht Collien Fernandes auf das Thema aufmerksam, die selbst jahrelang von ihrem Ex-Mann digital missbraucht wurde. Ihr Fall zeigt öffentlichkeitswirksam wie Kontrolle, Bloßstellung und Missbrauch zunehmend im digitalen Raum stattfinden. Digitale Gewalt ist kein Einzelfall und kein Privatproblem. Sie ist Ausdruck von Macht und Kontrolle und Teil struktureller Gewalt. Ein wirksamer Schutz muss deshalb immer auch digitale Aspekte berücksichtigen.