Frauenhaus und anonyme Zufluchtswohnungen

Das Frauenhaus Reutlingen und die zusätzlichen anonymen Zufluchtswohnungen des Vereins sind geschützte Wohnmöglichkeiten auf Zeit. Von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen finden hier für sich und ihre Kinder einen Schutzraum, um neue Kraft zu schöpfen und über ihre weitere Zukunft nachzudenken. Die Adresse des Frauenhauses ist zum Schutz aller Bewohner*innen anonym. Der Aufenthalt ist freiwillig.

Im Frauenhaus und in den anonymen Zufluchtswohnungen gibt es insgesamt Platz für rd. 20 Personen. Das heißt auch, dass jede schutzsuchende Frau und ihre Kinder Teil einer Gemeinschaft von Frauen und Kindern ist, die Ähnliches erlebt haben. Jede Frau wohnt alleine oder mit ihren Kindern in einem eigenen Zimmer. Es gibt Räume, um sich alleine zurückzuziehen, und solche, die gemeinschaftlich genutzt werden (Küche, Wohnzimmer, Badezimmer, Toiletten). Jede Frau führt im Frauenhaus ihren eigenen Haushalt und versorgt sich und ihre Kinder eigenverantwortlich.

zwei Frauen und ein kleines Kind spielen am Tisch Frau mit Kind auf dem Arm in der Küche

Im Frauenhaus erhält jede schutzsuchende Frau Beratung und Unterstützung in allen Fragen des weiteren Lebens. Für die Kinder gibt es pädagogische Angebote. Wir begleiten Sie dabei, sich ein selbstbestimmtes Leben frei von Gewalt aufzubauen.

Um auch Frauen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen sowie Frauen mit Kindern mit Behinderungen Schutz und bedarfsgerechte Unterstützung bei häuslicher Gewalt zugänglich zu machen, kann der Verein auch Schutz in einer barrierearmen Zufluchtswohnung bieten.

Frauen mit Migrationserfahrung, die befürchten, dass die Flucht in ein Frauenhaus ihre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gefährden könnte, können bei einer telefonischen Kontaktaufnahme über die Rechtslage informiert werden.

Hilfsangebote

Die Mitarbeiterinnen im Frauenhaus unterstützen und begleiten

  • bei der Klärung notwendiger Maßnahmen für den Schutz und die Sicherheit für Frau und Kinder
  • bei der Verarbeitung ihrer Gewalterfahrungen
  • bei der Klärung ihrer finanziellen und rechtlichen Situation
  • beim Weg aus dem Kreislauf der Gewalt
  • beim Kontakt mit Behörden
  • bei der Klärung, wie das Leben nach dem Frauenhaus gestalten werden kann
  • bei allen Fragen zu den Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf Kinder, bei Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht und bei allen Erziehungsfragen

Unsere Beratung ist persönlich und vertraulich. Zur besseren Verständigung arbeiten wir auch gerne mit einer Dolmetscherin zusammen.

Wir ermutigen gewaltbetroffene Frauen, bei Bedarf die Unterstützung einer Ärztin und einer Rechtsanwältin in Anspruch zu nehmen.

Wir informieren über die Möglichkeit, strafrechtliche Schritte gegen den Täter einzuleiten. Strafantrag bei der Polizei stellen

Wir informieren über die Möglichkeit, einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellen zu können. Das Familiengericht kann eine gewaltbetroffene Frau und ihre Kinder mit verschiedenen Anordnungen vor weiterer Gewalt zu schützen.

In der Beratung unterstützen wir gewaltbetroffene Frauen, ihr Selbstwertgefühl und ihre Stärken wieder aufzubauen, ihre eigenen Fähigkeiten wieder zu entdecken und neue Perspektiven für ein Leben ohne Gewalt zu entwickeln.

Unterstützung der Kinder und Jugendlichen im Frauenhaus

Viele Frauen kommen mit einem oder mehreren Kindern ins Frauenhaus. Im Frauenhaus leben deshalb Kinder aller Altersstufen. Sie alle haben unter der gewaltgeprägten Familienatmosphäre gelitten. Kinder und Jugendliche sind Zeug*innen der Gewalt des Vaters gegen die Mutter und damit immer von häuslicher Gewalt mitbetroffen.

Kinder können sich von der Gewalt im Elternhaus nicht distanzieren. Sie reagieren mit Schlafstörungen, Angstzuständen und psychosomatischen Erkrankungen, mit depressivem oder aggressivem Verhalten, mit Schulschwierigkeiten und Entwicklungsrückschritten u.v.a.m. Diese Symptome sind Ausdruck ihrer Überforderung mit der häuslichen Situation.

Bei jedem Kind, das häusliche Gewalt erlebt hat, ist davon auszugehen, dass sein Sicherheits- und Schutzbedürfnis grundlegend verletzt wurde. Miterlebte bzw. selbst erlittene Gewalterfahrungen wirken häufig traumatisierend auf Kinder und stören ihre gesunde Entwicklung tiefgreifend.

Das Frauenhaus bietet deshalb auch Schutz für Mädchen und Jungen, die mit ihren Müttern ins Frauenhaus kommen. Die Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendbereichs helfen Kindern und Jugendlichen beim Zurechtfinden in der neuen Umgebung oder wenn ein Kindergarten- oder Schulwechsel notwendig wird.

Mit pädagogischen Hilfsangeboten werden die Kinder und Jugendlichen bei der Verarbeitung der miterlebten oder selbst erfahrenen Gewalt unterstützt.

Kinder sind in starkem Maße davon abhängig, dass man ihnen Glauben schenkt und sie in ihrer Wahrnehmung bestärkt. Im Frauenhaus stehen ihnen die Mitarbeiterinnen im Kinderbereich als Vertrauenspersonen zur Seite. Sie erhalten ihrem Alter entsprechende (Spiel)Angebote, in denen ihre Mitteilungsversuche gehört und verstanden werden. Das Frauenhaus ist ein sicherer, geschützter Ort für Kinder. In den regelmäßig stattfindenden pädagogisch betreuten Kleingruppen können Kinder Entwicklungsblockaden überwinden und Zuversicht und Freude spüren.

Die Mitarbeiterinnen des Kinderbereichs unterstützen auch die Mütter bei allen Belangen, die die Kinder betreffen. Beispielsweise bei der Schulanmeldung, der Kindergartensuche oder in Erziehungsfragen.

Sie erreichen uns

Montag – Freitag von 9.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag, Sonntag und feiertags von 11.00 – 14.00 Uhr
unter der Telefonnummer: 07121 – 300 778
per E-Mail:

Wenn wir nicht persönlich erreichbar sind, gibt ein Anrufbeantworter Auskunft, wann wir wieder für Sie erreichbar sind.

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